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GARANTIEERKLÄRUNG der ANTA Leuchten Kristian Kracht, Osterbrooksweg 59, D-22869 Schenefeld

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
diese Leuchte wurde mit Sorgfalt nach den geltenden europäischen Vorschriften produziert, geprüft und verpackt. ANTA Leuchten gewährt allen Verbrauchern und Unternehmern, Herstellergarantie von zwei Jahren, und zwar sowohl auf die Leuchte als auch auf die Leuchtmittel, sofern die Leuchtmittel nicht auswechselbar und mit der Leuchte fest verbunden sind. Maßgeblich sind der Stand der Technik und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Herstellung des Produkts. Die Garantie erstreckt sich auf eine einwandfreie Funktion der Leuchten, der eingebauten elektronischen Komponenten sowie die Verwendung mangelfreier Werkstoffe, insbesondere ihrer Oberflächen aus Glas, Metall und/oder Kunststoff. Die Garantie der Leuchtfunktion wird dadurch begrenzt, dass die Lichtleistung der LED-Leuchtmittel mit ihrer Lebensdauer nachlässt (gebrauchsbedingter Verschleiß). Die Garantiezusage gilt unter folgenden Bedingungen:
• Dem fachgerechten Auspacken der ANTA Leuchte
• dem sachgemäßen Gebrauch der ANTA Leuchte gemäß ihrer Bedienungsanleitung
• der Wartung und Pflege der Leuchte gemäß der Bedienungsanleitung;
• dem Anbau und der Installation gemäß der Bedienungsanleitung und der Installationsvorschriften;
• der Einhaltung der Grenzwerte für Versorgungspannung und Umgebungseinwirkung gemäß der Bedienungsanleitung und
  Installationsvorschriften;
• der Vermeidung von chemischen und physikalischen Einwirkungen sowie des Einsatzes von ungeeigneten Reinigungs- und Putzmitteln
  und den Einsatz von ungeeignetem Werkzeug und scharfkantigen Gegenständen;
• dem Unterlassen von eigenmächtig vorgenommenen An- und Umbauten;
• dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der ANTA Leuchte;
Die Garantie umfasst im Falle eines Defekts oder Mangels der Leuchte nach Ermessen der ANTA Leuchten Kristian Kracht eine kostenfreie Reparatur oder eine kostenfreie Ersatzteillieferung oder Ersatzlieferung des gleichartigen oder entsprechenden ANTA Produkts. ANTA Leuchten behält sich vor, die Garantieleistung dem technischen Fortschritt gemäß anzupassen. Kosten für Montage, Demontage und den Transport sowie Spesen, Porto und dergleichen sind von der Garantie ausgenommen. Auch Folgeschäden, Betriebsausfallschäden und Gewinnverluste, die auf ein defektes oder mangelhaftes ANTA Leuchten Produkt zurückzuführen sind, werden nicht von der Garantiezusage erfasst.
Garantieausschluss und Garantienachweis: Der Anspruch auf Garantieleistungen besteht nur, wenn innerhalb der Garantiezeit, spätestens jedoch bis zum Ende des dem Garantieendzeitpunkt folgenden Werktages, das fehlerhafte Produkt mit entsprechendem Kassenbon oder der mit Datum versehenen Rechnung ANTA Leuchten oder dem berechtigten Unternehmer vorgelegt wird. Die entsprechenden Kaufbelege sind daher bis zum Ablauf der Garantiezeit aufzubewahren.
Garantiebeginn: Die Garantiezeit von zwei Jahren beginnt mit der Übergabe der Leuchte an den Verbraucher oder berechtigten Unternehmer durch ANTA Leuchten.
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